Prüfung von Gasflaschen
Prüfung von Gasflaschen
Die Prüfung von Gasflaschen erfolgt nach dem Gefahrguttransportrecht (ADR/RID) in der jeweils gültigen Fassung. Nationale und EU-Richtlinien werden konsequent angewandt und weiterentwickelt.
Die heute als Standard etablierte Ultraschallprüfung sichert die maximal mögliche Aussagekraft über den Zustand und die weitere Verwendung von Gasflaschen. Der gesamte Flaschenkörper wird mittels Prüfsensoren automatisiert abgefahren und nach Außen- und Innenfehlern sowie Wandstärkenunterschreitungen im Material untersucht.
Außerdem setzen wir die Wasserdruckprüfung ein, bei der die Flaschen einem exakt ausgelegten Prüfdruck ausgesetzt werden.
Ergänzend kommen die Wirbelstromprüfung zur Detektierung von Rissen und die Härteprüfung zur Feststellung der Materialhärten zum Einsatz.